Fliege 4x häufiger.
Zum gleichen
Preis.
Teile die Flugkosten Deiner Privatflüge legal auf bis zu 5 Mitfliegern. Deutschlands älteste Mitflugzentrale, seit 1994

Allein fliegen ist der teure Kompromiss.
Cessna 172 chartern: rund 300 € pro Stunde. Dazu Landegebühren, Wartungsanteil, Sprit. Wer als Privatpilot aktiv bleiben will, fliegt schnell für 3.600 €. Und das ist das Minimum für den Lizenzerhalt.
Warum alleine fliegen, wenn man die beste Aussicht teilen kann? Auf Basis der EU-Regeln für Privatpiloten teilt ihr euch einfach die reinen Flugkosten. Keine versteckten Gewinne, kein Papierkram-Frust - sondern volle Rechtssicherheit und die reine Freude am Fliegen auf Augenhöhe
In 3 Schritten zum ersten Mitflieger
Von der Anmeldung bis zum geteilten Flug. So läuft es ab
E-Mail und Passwort. Mehr brauchen wir nicht, um dich freizuschalten. Kein Fragebogen, keine Zahlungsdaten.
Lade ganz einfach Deine Fluglizenz, Medical und ein Profilbild hoch
Folge der Schritt-für-Schritt Anleitung und bringe Deinen ersten Flug online

Was Du bekommst.
Vier Punkte, die den Piloten-Alltag verändern.
Keine Provision, keine Mitgliedschaft, keine versteckten Kosten für dich als Pilot. Plattform kostenfrei. Für immer.
Bei gleichem Budget fliegst Du 2-4x häufiger. Routine bleibt erhalten, Hour-Building wird leistbar.
Selbstkostenflüge nach EU Verordnung Nr. 965/2012 (Art. 6 Abs. 4a). Wir kennen den Paragrafen und geben dir eine Checkliste an die Hand.
Du entscheidest selbst - ohne Verpflichtung - wann, wo und wie oft Du fliegst

Piloten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Über 400 verifizierte Piloten fliegen bereits mit RUNDFLUG.de.
Mit welchem Fluggerät kann ich bei Rundflug.de eigentlich mitmachen?
Da gibt es keine Beschränkungen in unserer Mitflugzentrale, solange luftfahrtrechtliche Vorschriften und Bedingungen eingehalten werden. Ob privat oder gewerblich, ob Gyrokopter, Hubschrauber, Zeppelin, Heißluftballon, Traghubschrauber oder Oldtimer – Rundflüge machen in jeden Fluggerät unglaublich viel Spaß. Zumindest sollte aber ein Fluggast darin Platz haben.
Was brauche ich zur Anmeldung als Pilot?
Für die erste Anmeldung benötigen wir erst einmal nur Deine E-Mailadresse und ein selbstgewähltes Passwort. Du erhältst dann eine Verifizierungsmail von uns. Mit erfolgter Bestätigung kannst Du Dich mit Deiner Mailadresse und Deinem gewählten Passwort im Memberbereich einloggen.
Für Dein Profil empfehlen wir Dir nachfolgende Dinge schon einmal bereit zu halten:
- Ausweis oder Pass
- Fluglizenz
- gegebenenfalls Rating-Nachweise
- ein aktuelles Medical mit Ausstellungs- und Ablaufdatum
- Telefonnummer
- Adresse
- bei gewerblichen Anbietern: die Gewerbeerlaubnis
- Bankverbindung
- Bild von Dir
Wichtig! Bitte frage unbedingt Deinen Steuerberater oder einen erfahrenen Piloten welchen Status Du auswählen sollst. Wir unterteilen in:
“Privat” - Ich bin biete mein Flüge nicht mit Umsatzsteuer an (nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
“Gewerblich” - Ich biete meine Flüge mit Umsatzsteuer an (vorsteuerabzugsberechtigt)
Darf ich als Privatpilot eigentlich Rundflüge kostenpflichtig anbieten?
Selbstverständlich. Als Privatpilot darfst Du bis zu fünf Passagiere mitnehmen und die Kostenteilung für Privatpiloten in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Du schlägst keinen Gewinn aus dem Rundflug. Bei der AOPA Germany gibt es auf der Homepage dazu einen ganz großartigen und verständlichen Artikel dazu:
AOPA Germany Veröffentlichung Link: https://aopa.de/selbstkosten-und-vereinsrundfluege-gute-nachrichten/
Eine ganze Weile war es unsicher, ob und wie nach dem Inkrafttreten neuer europäischer Vorschriften bezahlte Rundflüge und Selbstkostenflüge noch zulässig sind. Jetzt gibt es die dringend benötigte Klarstellung und die ist durchaus positiv zu bewerten.
Selbstkostenflüge sind weiterhin möglich, die Kosten können jetzt sogar auf bis zu sechs Insassen einschließlich des Piloten aufgeteilt werden. Flugsportvereine und Flugschulen dürfen bei der Durchführung von Rundflügen oder Schnupperflügen sogar einen Gewinn für ihre Organisationen erwirtschaften, sie heißen jetzt nur „Einführungsflüge“. Alles in Allem also gute Nachrichten!
In Deutschland war es jahrzehntelang möglich, dass Vereine interessierten Besuchern gegen Kostenbeteiligung Rundflüge anbieten und Piloten sich mit Mitfliegern die Kosten teilen. Gesetzesgrundlage war § 20 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz LuftVG Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Durch die neuen europarechtlichen Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission, die im April 2012 in Kraft getreten ist, schien die Zeit dieser Flüge vorbei zu sein. Nach FCL. 205.A der EU-VO Nr. 1178/2011 Anhang I dürfen PPL(A)-Inhaber als PIC oder Kopilot auf Flugzeugen oder TMGs im nichtgewerblichen Betrieb tätig sein. Die Annahme einer Vergütung in jedweder Form wurde schon als verbotene gewerbliche Tätigkeit aufgefasst, eine Vergütung dürfen sie nur für ihre Tätigkeit als Fluglehrer und Prüfer erhalten.
Das hat zu massiven Protesten in der Branche geführt. Der Gesetzgeber hat schließlich den Branchenvertretern zugehört und versprochen, sich für den Erhalt dieser Gastflüge einzusetzen, so dass im Wesentlichen alles beim Alten bleibe. Und er hat Wort gehalten. Die Neuregelungen werden durch die Änderungsverordnung (EU) Nr. 379/2014 in der Flugbetriebs-Verordnung (EU) Nr. 965/2012 verankert, sie gelten ab dem 1. Juli 2014.
Übergangsweise hat das Bundesverkehrsministerium hat bereits im vergangenen Jahr mit Schreiben vom 19. Juli 2013 als Ergebnis einer Diskussion mit der EU-Kommission zu diesem Thema veröffentlicht, unter welchen Bedingungen Gastflüge durch Inhaber von Privatpilotenlizenzen weiterhin durchgeführt werden können.
Die neuen Regelungen
Entscheidend für die Durchführung von Selbstkosten- und Vereinsflügen ist die Ergänzung des Art. 6 der Verordnung Nr. 965/2012 um den Absatz 4a. Danach darf folgender Flugbetrieb mit nicht technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen gemäß Anhang VII durchgeführt werden:
a) Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis unter der Bedingung, dass die direkten Kosten von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden und die Anzahl der Personen, die die direkten Kosten teilen, auf sechs begrenzt ist;
b) Wettbewerbsflüge oder Schauflüge unter der Bedingung, dass das Entgelt oder jede geldwerte Gegenleistung für solche Flüge beschränkt ist auf die Deckung der direkten Kosten und einen angemessenen Beitrag zu den jährlichen Kosten sowie von Preisen, deren Wert einen von der zuständigen Behörde festgelegten Wert nicht übersteigen darf;
c) Einführungsflüge, Flüge zum Zwecke des Absetzens von Fallschirmspringern, Flüge zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Kunstflüge, die entweder von einer Ausbildungsorganisation mit Hauptgeschäftssitz in einem Mitgliedstaat und mit einer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilten Genehmigung durchgeführt werden, oder die von einer mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt errichteten Organisation durchgeführt werden, unter der Bedingung, dass das Luftfahrzeug von der Organisation auf der Grundlage von Eigentumsrechten oder einer Anmietung ohne Besatzung (Dry Lease) betrieben wird, der Flug keinen außerhalb der Organisation verteilten Gewinn erwirtschaftet und solche Flüge bei Beteiligung von Nichtmitgliedern der Organisation nur eine unbedeutende Tätigkeit der Organisation darstellen.
Die Begriffe Wettbewerbsflug, Schauflug und Einführungsflug sind in der EU-VO Nr. 379/2014 gesetzlich definiert.
Wettbewerbsflug (competition flight) bezeichnet jeden Flug, bei dem das Luftfahrzeug in Rennen oder Wettbewerben als auch für das Renn- oder Wettbewerbstraining oder für den Flug zu oder von Renn- und Wettbewerbsveranstaltungen eingesetzt wird.
Schauflug (flying display) bezeichnet jeden Flug, der ausdrücklich zum Zweck einer Darbietung oder der Unterhaltung bei einer angekündigten öffentlichen Veranstaltung durchgeführt wird, einschließlich Flügen, bei denen das Luftfahrzeug für das Schauflugtraining oder den Flug zu und von der angekündigten Veranstaltung eingesetzt wird.
Einführungsflug (introductory flight) bezeichnet jeden gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen durchgeführten Flug kurzer Dauer, der von einer zugelassenen Ausbildungsorganisation oder einer Organisation mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt zum Zweck der Gewinnung neuer Flugschüler oder neuer Mitglieder durchgeführt wird.
An welchen Kosten dürfen „Gastflieger“ beteiligt werden?
Unter Art. 6 Abs. 4a a) fallen Flüge von Privatpiloten und damit die sog. Selbstkostenflüge. Hier sind die direkten Kosten auf alle Insassen des Luftfahrzeugs inklusive des Piloten umzulegen. Direkte Kosten sind generell definiert als Kosten, die einem Bezugsobjekt verursachungsgerecht zugerechnet werden können. Diese direkten Kosten werden oft mit den variablen Kosten verwechselt, den direkten Kosten können aber auch Fixkosten anteilig zugerechnet werden. Liegt eine Charterrechnung vor, dann ist die Ermittlung der Kosten denkbar einfach. Bei Flügen mit Flugzeugen, die Eigentum des Piloten sind, ist es aufwändiger die direkten Kosten zu ermitteln. Auf jeden Fall darf der Pilot keinen Gewinn erzielen. Was etwas irritiert ist der Umstand, dass die EASA bei Selbstkostenflügen keine Anrechnung von „Annual Cost“ vorsieht und in ihrem Guidance Material diese jährlichen Kosten reichlich schwammig als die Kosten für die Haltung, Wartung und den Betrieb eines Luftfahrzeugs über die Periode eines Kalenderjahrs definiert.
Die direkten Kosten sind durch alle (maximal sechs) Insassen einschließlich des Piloten zu teilen. Betragen die Kosten für einen Flug mit vier Personen, Pilot und drei Insassen, beispielsweise 200 Euro, hat jeder Mitflieger folglich bei gleichen Anteilen 50 Euro zu tragen. Unklar ist für uns, ob auch eine ungleiche Aufteilung der Kosten legal möglich ist. Mit einem gleichmäßigen Aufteilen ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.
Vergleichbar ist die Situation mit den Mitfahrgelegenheiten im Straßenverkehr, bei denen es eine Kostenbeteiligung gibt und die damit keine gewerbliche Beförderung von Fahrgästen sind.
Art. 6 Abs. 4a b) regelt den Fall, dass bezahlte Flugvorführungen wie Kunstflüge beispielsweise an Flugtagen durchgeführt werden. Hier darf das Entgelt oder die geldwerte Gegenleistung die Deckung der direkten Kosten und einen angemessenen Beitrag zu den jährlichen Kosten nicht überschreiten. Im Gegensatz zu Art. 6 Abs. 4a a) werden hier über die direkten Kosten hinaus die jährlichen Kosten mitberücksichtigt. Alternativ kann die zuständige Behörde Preisgelder festlegen, die nicht überschritten werden dürfen.
Art. 6 Abs. 4a c) erfasst mit den Einführungsflügen die Rund- und Schnupperflüge, die Flugsportvereine und Flugschulen anbieten. Voraussetzungen sind, dass die durchführende Organisation der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt dient, das Luftfahrzeug in ihrem Eigentum steht oder ohne Besatzung angemietet ist und die Beförderung von Nicht-Mitgliedern nicht Hauptzweck ist. Hier darf der Flug keinen außerhalb der Organisation verteilten Gewinn erwirtschaften. Damit ist es über die Kostenbeteiligung bzw. -erstattung hinaus sogar zulässig, einen Gewinn zu erzielen, solange er innerhalb der Organisation verbleibt. Das heißt der Pilot darf keine Vergütung erhalten, muss sich aber auch an den Kosten nicht beteiligen.
Wie läuft das mit der Bezahlung?
Ganz unkompliziert. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung der Flugkosten - von der Zahlungsannahme bis zur Auszahlung. Den Fluggästen stehen die gängigen Zahlungsmöglichkeiten wie Banküberweisung, Kreditkarte, Goggle Pay, Apple Pay, Klarna und PayPal zur Verfügung. Nach dem Flug erfolgt die Auszahlung an Dich schnell und zuverlässig, sodass Du Dich ganz auf das Fliegen konzentrieren kannst.
Was kostet die Mitgliedschaft bei Rundflug.de?
Nichts! Keine versteckten Kosten, keine Mindestlaufzeit. Deine Rundflugangebote als Pilot kannst Du selbstverständlich kostenfrei auf unserer Homepage einstellen: So oft und so viele Du willst. Ob als Frühaufsteher oder Nachteule … wir haben 24 Stunden für Dich „geöffnet“. Du erhältst den vollen Anteil Deiner Flugkosten. Nur der Kunde zahlt an Rundflug.de eine Vermittlungsprovision.
Sind meine Daten sicher?
Ja, absolut. Der Schutz Deiner persönlichen Daten liegt uns sehr am Herzen. Als deutsches Unternehmen halten wir uns selbstverständlich an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie an alle geltenden deutschen Datenschutzbestimmungen. Mit modernen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass Deine Daten bestmöglich geschützt sind. Eine Weitergabe Deiner personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn Du ausdrücklich eingewilligt hast.
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