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Besondere
Geschäftsbedingungen

für die Vertragsbeziehung mit Piloten und Fluganbieter

der Mitflugzentrale GmbH, Teltower Damm 7, 14169 Berlin (HRB 223944)

Präambel

Die Rundflug.de Website wird von der Mitflugzentrale GmbH, Teltower Damm 7, 14169 Berlin (im Folgenden „Mitflugzentrale“) betrieben. Die Besonderen Geschäftsbedingungen für die Vertragsbeziehung mit Piloten und Fluganbietern geltend neben den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Vermittlung von Rundfluginteressenten (Kunden) nur zwischen der Mitflugzentrale und dem Piloten/Fluganbieter. Wir möchten unsere Geschäftsbedingungen so formuliert wissen, dass nicht nur der seltene Sonderfall damit eingegrenzt wird, sondern insbesondere der Normalfall.

§ 1 Geltungsbereich

Die Besonderen Geschäftsbedingungen für die Vertragsbeziehung mit Piloten und Fluganbietern enthalten die Regeln für die Nutzung der Webseite Rundflug.de durch Fluganbieter oder Piloten und gelten für alle, auch zukünftige, Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen den Fluganbietern und Piloten und der Mitflugzentrale. Konkret regeln diese Besonderen Geschäftsbedingungen die Vertragsbeziehung zwischen der Mitflugzentrale und den Piloten und Fluganbietern zur reinen Vermittlung von Rundfluginteressenten. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

§ 2 Inhalt des Service, Registrierung

(1) Zur Nutzung des Service als Fluganbieter oder Pilot ist eine Registrierung erforderlich. Bei ihr sind die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und diese Besonderen Geschäftsbedingungen für Piloten und Fluganbieter zu bestätigen. Die Registrierung selbst ist kostenfrei.

(2) Die Registrierung ist grundsätzlich sowohl für natürliche, als auch für juristische Personen nur zu gewerblichen Zwecken zulässig. Ausgenommen davon ist lediglich das unter Abs. 3 beschriebene Modell, welches unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch Verbrauchern die Registrierung als Rundfluganbieter (Pilot) erlaubt.

(3) Eine Registrierung als privater Anbieter ist für Piloten nur möglich, wenn es sich um natürliche Personen handelt und diese nur gelegentliche Rundflüge für Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis anbieten. Die weitere Voraussetzung ist, dass die direkten Kosten des Rundfluges von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden und die Anzahl der Personen, die die direkten Kosten teilen, auf sechs begrenzt sind. Hierbei übernimmt die Mitflugzentrale keine Haftung oder Gewähr dafür, dass die Einordnung als privater Anbieter auch steuerlich, im Sinne des Verbraucherschutzes zugunsten des Kunden in gleicher Weise einzuschätzen ist. Es ist Sache des als Fluganbieter oder Pilot hier eine korrekte Selbsteinordnung vorzunehmen und steuerliche Pflichten zu erfüllen.

(4) Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Pilot oder Fluganbieter ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit der Mitflugzentrale ab und stimmt den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und den Besonderen Geschäftsbedingungen für Piloten und Fluganbieter zu.

(5) Die Erbringung der vertraglichen Leistungen und die Abwicklung des vermittelten Rundfluges ist Sache der Vertragsparteien; d. h. zwischen dem Piloten oder Fluganbieter und dem Kunden. Die Mitflugzentrale ist nur als Vermittler tätig und insofern zu diesem Vertrag kein Vertragspartner. Auch ist es Sache des Piloten oder Fluganbieters ggf. erforderlichen gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz gegenüber Verbraucher zu genügen; d.h. die Verantwortung für das Angebot liegt allein beim Piloten oder Fluganbieter als Angebotsersteller und als Vertragspartner des Kunden.

§ 3 Erklärung und Pflichten des Piloten/Fluganbieters und Haftungsfreistellung

(1) Die Mitflugzentrale muss sich auf Erklärungen des Piloten/Fluganbieters, die seine persönlichen Verhältnisse betreffen, verlassen können. Dem Piloten/Fluganbieter ist bewusst, dass Pilotenlizenzen/Fluglizenzen, Medical und/oder etwaige Betriebsgenehmigungen die zwingend erforderliche Voraussetzung der Vertragsbeziehung mit der Mitflugzentrale sind und diese auch während der gesamten Vertragsbeziehung zwingend bestehend und aufrecht erhalten werden müssen. Diese Erklärungen des Piloten/Fluganbieters müssen deshalb richtig, vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben werden. Spätere Veränderungen müssen zwingend mitgeteilt werden. Im Zweifelsfall ist der Pilot/Fluganbieter dazu verpflichtet, sich vor der Abgabe seiner Erklärungen rechtlich kundig zu machen. Sofern die Nachweise der Erklärungen des Piloten/Fluganbieters nicht ohnehin bereits während des Anmeldeprozesses abverlangt werden, ist die Mitflugzentrale dazu berechtigt, von dem Piloten/Fluganbieter jederzeit und auf erstes Anfordern eine weitergehende Auskunft und zur Glaubhaftmachung seiner Erklärungen auch weitergehende Belege und Nachweise anzufordern. Der Pilot/Fluganbieter verpflichtet sich diese Auskunft zu erteilen und entsprechende Belege und Nachweise ohne schuldhaftes Zögern unverzüglich der Mitflugzentrale zu liefern.

(2) Der Pilot/Fluganbieter versichert ausdrücklich, dass die Angaben, die er in Bezug auf seine Gewerblichkeit bzw. Nichtgewerblichkeit tätigt, richtig und vollständig sind und er die Mitflugzentrale von jeder Haftung freistellt, die aus falschen Angaben hierzu zu Lasten der Mitflugzentrale folgen. Diese Verpflichtung gilt auch nachvertraglich über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

(3) Der Pilot/Fluganbieter versichert bereits bei der Anmeldung ausdrücklich,

  • dass er über alle erforderlichen Pilotenlizenzen/Fluglizenzen verfügt,
  • uneingeschränkt flugtauglich ist,
  • für die Flugsicherheit nach den anerkannten Regeln Gewähr bietet,
  • die Erlaubnis zur Personenbeförderung besitzt,
  • sein Flugzeug sich in einem tadellosen, technischen Zustand befindet und
  • er jede Veränderung hierzu unverzüglich mitteilen wird und
  • einen Flug, der diese Bedingungen nicht erfüllt, absagen wird.

Der Pilot/Fluganbieter ist ferner dazu verpflichtet, alle zur Durchführung eines Rundfluges erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen,

  • wie eine gültige (kommerzielle) Lizenz und Passagierberechtigung des Piloten,
  • eine gültige medizinische Tauglichkeit (Medical) des Piloten,
  • die erforderlichen Wartungsnachweise und
  • die Verkehrstauglichkeit des Flugzeugs für die Personenbeförderung strengstens einzuhalten.

Ferner versichert der Pilot/Fluganbieter das die Erklärungen und die übergebenen Nachweise

  • richtig und vollständig sind,
  • sie auch noch im Zeitpunkt des Fluges gültig sind und sein werden und
  • er die Mitflugzentrale von jeder Haftung freistellt, die aus einer nicht vorhandenen Pilotenlizenz oder aus einer Verletzung der Pflichten dieses Absatzes zu Lasten der Mitflugzentrale folgt. Diese Verpflichtung gilt auch nachvertraglich über das dem Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

(4) Darüber hinaus verpflichtet sich der Pilot, eine gültige Passagier-Haftpflichtversicherung für das zur Durchführung genutzte Fluggerät abzuschließen und für die Dauer dieses Vertrages aufrechtzuerhalten und auf erstes Anfordern der Mitflugzentrale die jeweils Auskunft zum Versicherungsschutz und zum Versicherungsstatus zu erteilen.

(5) Der Pilot/Fluganbieter versichert ausdrücklich, dass er über alle erforderlichen Betriebsgenehmigungen verfügt und die Mitflugzentrale von jeder Haftung freistellt, die aus einer nicht vorhandenen Betriebsgenehmigung zu Lasten der Mitflugzentrale folgt. Diese Verpflichtung gilt auch nachvertraglich über das dem Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

(6) Der Pilot/Fluganbieter versichert ausdrücklich, dass er über alle erforderlichen Gewerbeerlaubnisse verfügt und beispielsweise auch Angaben zu seiner Rolle als evt. gewerblicher Reisevermittler oder Nichtreisevermittler richtig und vollständig sind. Der Pilot/Fluganbieter stellt die Mitflugzentrale von jeder Haftung frei, die aus einer nicht richtigen, unvollständigen oder unterlassenden Information zu Lasten der Mitflugzentrale folgt. Diese Verpflichtung gilt auch nachvertraglich über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

(7) Der Pilot/Fluganbieter sichert zu, dass er die Mitflugzentrale über alle Veränderungen bezüglich seiner Gewerblichkeit/Nichtgewerblichkeit, seiner Pilotenlizenz/Fluglizenz, seinem Medical, seiner Betriebsgenehmigung und seiner Gewerbeerlaubnis/Reisevermittlertätigkeit bzw. Nichtreisevermittlung unverzüglich informieren wird und die Mitflugzentrale von jeder Haftung freistellt, die aus einer nicht rechtzeitigen oder nicht erfolgten Informationen auch im Hinblick auf Veränderungen zu Lasten der Mitflugzentrale folgt. Dies gilt auch im Hinblick auf fehlerhafte rechtliche Einschätzungen des Piloten/Fluganbieters, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit allein der Pilot/Fluganbieter verantwortlich ist. Diese Verpflichtung gilt auch nachvertraglich über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

(8) Der Pilot ist der Entscheidungsbefugte über den Flug. Er kann die Durchführung des Fluges von bestimmten Bedingungen, die der Sicherheit oder des Betriebs dienen, abhängig machen. Dabei ist der Transport von illegalen oder riskanten Waren unzulässig. Zudem hat der Pilot den Kunden davon abzuraten, vor oder während des Fluges psychoaktive Substanzen, einschließlich Alkohol, zu konsumieren. Außerdem soll der Pilot die Kunden in Kenntnis setzen, falls es keine Toiletten an Bord gibt.

(9) Der Pilot verpflichtet sich, einen Flug mit einem Flugzeug nur in Übereinstimmung mit der Lizenz, der Versicherung und den Genehmigungen, die er besitzt durchzuführen. Wenn er beschließt, eine der ursprünglich in seiner Anzeige vorgesehenen Flugbedingungen zu ändern, hat er jeden seiner Kunden darüber zu informieren und ihre Zustimmung zu dieser Änderung einzuholen.

(10) Im Falle eines Unfalls richtet sich die Haftung des Piloten nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, oder nach dem für die Insassen des Flugzeugs geltenden Recht.

(11) Minderjährige ohne Begleitung eines Aufsichtspflichtigen wird der Pilot nicht befördern. Bei minderjährigen Kunden in Begleitung eines Erwachsenen wird der Pilot erforderliche Zustimmung zum Rundflug durch die Erziehungsberechtigten vor Antritt des Fluges abfragen und dies entsprechend dokumentieren.

(12) Impressumspflichten wahrt der Pilot/Fluganbieter und pflegt diese Daten selbst.

§ 4 Verbotene Inhalte

(1) Es liegt in der Verantwortung des Piloten/Fluganbieters sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen), richtig, vollständig und rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

(2) Es ist dem Piloten/Fluganbieter untersagt, unwahre Angaben zu tätigen oder solche Angaben zu tätigen, die gegen gesetzliche Vorschriften, die Geschäftsgrundsätze der Mitflugzentrale, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen und unter diesen Angaben Leistungen auf der Plattform der Mitflugzentrale anzubieten oder zu bewerben. Die Mitflugzentrale behält sich vor, die Werbung bestimmter Leistungen an Voraussetzungen zu knüpfen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Hierzu darf die Mitflugzentrale Grundsätze zu unzulässigen Beiträgen aufstellen.

(3) Es ist untersagt, die Suchfunktionen der Dienste der Mitflugzentrale auf www.rundflug.de/ zu manipulieren, z. B. indem Markennamen oder andere Suchbegriffe missbräuchlich in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden. Piloten/Fluganbieter müssen die Grundsätze für das Einstellen von Rundflugangeboten beachten, ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Es müssen alle für die Entscheidung des Kunden wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Umstände, die den Wert der Leistung mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen vollständig informiert werden.

(4) Um das Anbieten von Rundflügen zu erleichtern und Kunden eine relevantere Erfahrung zu bieten, führt die Mitflugzentrale einen Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktkategorien, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten hinterlegt sind. Sofern ein Pilot/Fluganbieter beim Erstellen eines Angebots auf die von der Mitflugzentrale zur Verfügung gestellte Produktdaten zurückgreift, ist der Pilot/Fluganbieter gleichwohl für die Richtigkeit und Vollständigkeit seines Angebotes verantwortlich. Werden sie später im Produktkatalog der Mitflugzentrale geändert, können sie auch im Angebot des Piloten/Fluganbieters automatisch entsprechend aktualisiert werden.

(5) Die Beschreibung der Angebote für Rundflüge sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich auf das Angebot von Rundflügen über das Portal der Mitflugzentrale beziehen. Werbung für nicht von der Mitflugzentrale angebotene Produkte ist unzulässig. Piloten/Fluganbieter dürfen im Rahmen der Nutzung der Dienste der Mitflugzentrale keine Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstige Symbole von Dritten verwenden, es sei denn, die Mitflugzentrale autorisiert solche Symbole. Für die Einholung der Rechte ist der Pilot/Fluganbieter verantwortlich.

(6) Piloten/Fluganbieter dürfen keine von der Mitflugzentrale oder anderen Nutzern generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Dienste der Mitflugzentrale eingreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der Mitflugzentrale-Infrastruktur herbeigeführt werden könnte.

§ 5 Einstellen von Angeboten durch den Piloten/Fluganbieter

(1) Der Pilot/Fluganbieter erfährt auf www.rundflug.de/ die Möglichkeit Rundflugangebote einzustellen.

(2) Der Pilot/Fluganbieter ist verpflichtet, die von ihm angebotenen Rundflüge in einer passenden Kategorie zu platzieren, sie richtig und vollständig zu beschreiben, sowie alle für die Entscheidung des Kunden wesentlichen Bedingungen und Eigenschaften und Merkmale des Rundfluges wahrheitsgemäß anzugeben. Der Pilot/Fluganbieter hat die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Die Angaben über das Rundflugangebot dürfen nicht irreführend sein, sie dürfen nicht Selbstverständlichkeiten betreffen, und sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass der Anbieter mit unlauteren Mitteln arbeitet.

(3) Der Pilot/Fluganbieter ist verpflichtet, soweit erforderlich alle nach den gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzverträge geforderten Informationen in der vorgeschriebenen Form und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt anzugeben, insbesondere seine Identität offen zu legen, seine ladungsfähige Anschrift zu nennen und ggf. auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen.

(4) Sofern der Pilot/Fluganbieter die von ihm angebotenen Angebote durch Abbildungen näher beschreibt, versichert er mit dem Hochladen/Übersenden der Abbildungen, dass durch ihre Verwendung keine Rechte Dritter, insbesondere keine fremden Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Fotos müssen das Flugzeug des Rundfluges selbst abbilden. Mitflugzentrale ist berechtigt, einen Nachweis in geeigneter Form zu fordern.

(5) Der Pilot/Fluganbieter ist zudem verpflichtet, vertragsrelevante Daten, insbesondere Informationen zu Rechnungsanschriften, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der hinterlegten Daten hat der Pilot/Fluganbieter seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – der Mitflugzentrale unverzüglich die Änderungen mitzuteilen. Der Pilot/Fluganbieter ist verpflichtet, von ihm eingestellte Rundflugangebote unverzüglich aus dem Service zu entfernen/entfernen zu lassen, wenn sie nicht mehr angeboten werden.

(6) Der Pilot/Fluganbieter darf nur das Modell des Fluggerätes angeben, welches für den Flug verwendet wird. Ändert sich der Fluggerätetyp oder das Modell, ist Mitflugzentrale über diese Änderung zu informieren.

(7) Piloten/Fluganbieter, die Verbrauchern einen Rundflug anbieten, sind dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechtes zu belehren.

(8) Piloten/Fluganbieter müssen den Preis ihres jeweiligen Angebotes stets als Gesamtpreis inklusive weiterer Preisbestandteile angegeben. Die aktuell geltende Umsatzsteuer wird automatisch vom Webportal dem Angebot hinzugerechnet. Piloten/Fluganbietern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum angebotenen Endpreis zusätzliche Gebühren, Kosten oder Provisionen vom Kunden einzufordern.

§ 6 Ablauf der Vermittlung des Rundfluges und Zustandekommen des Vertrages

(1) Stellt ein Kunde eine verbindliche Anfrage auf einen vom Piloten/Fluganbieter angebotenen Rundflug wird die Mitflugzentrale diese zunächst unverbindliche Anfrage verzugslos an den Piloten/Fluganbieter weiterleiten. Die Parteien vereinbaren hierzu die elektronische Kommunikation anhand der Plattform der Mitflugzentrale unter https://www.rundflug.de/ als einziges maßgebliches Kommunikationsmedium; d.h. der Vermittlungsvorschlag wird in das elektronische Postfach des Piloten/Fluganbieters unter https://www.rundflug.de/ hinterlegt und gesondert an die vom Piloten/Fluganbieter hinterlegte Mailadresse versandt. Der Kunde wird über die Weiterleitung der Anfrage an den Piloten/Fluganbieter zeitgleich informiert. Der Pilot/Fluganbieter verpflichtet sich, binnen 48 Stunden nach Eingang eines Vermittlungsvorschlages die Durchführung des Rundfluges der Mitflugzentrale verbindlich zu bestätigen, ein Alternativtermin vorschlagen oder den Termin abzusagen.

(2) Verhält sich der Pilot/Fluganbieter nicht binnen 48 Stunden nach Übermittlung der Kundenanfrage kommt der Rundflug nicht zustande und der Kunde wird darüber informiert, dass keine Reaktion des Piloten/Fluganbieters vorliegt. Der Kunde erhält nun die Möglichkeit ggf. einen anderen Rundflug eines anderen Anbieters auszuwählen.

(3) Sobald der Pilot/Fluganbieter den Termin zur Durchführung des Rundfluges der Mitflugzentrale binnen 48 Stunden nach Eingang des Vermittlungsvorschlages bestätigt hat, leitete die Mitflugzentrale diese Information zeitnah an den Kunden weiter und der Vertrag zwischen der Mitflugzentrale und dem Piloten/Fluganbieter gilt damit als für beide Vertragsparteien wirksam zustande gekommen. Der Pilot/Fluganbieter ist nun gegenüber dem Kunden verpflichtet, den angefragten Rundflug durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet die auf die bestellte Leistung ausgewiesenen Kosten an den Zahlungsdienstleister zu entrichten.

(4) Die Mitflugzentrale vereinnahmt die vereinbarten Kosten für den Rundflug. Die Zahlung des Kunden, auf der die Zahlungseingangsbestätigung an den Piloten/Fluganbieter beruht, ist neben dem durchzuführenden Rundflug eine Voraussetzung für den Anspruch auf den vereinbarten Mitkostenanteil zugunsten des Piloten/Fluganbieters.

(5) Der Pilot bestätigt der Mitflugzentrale die ordnungsgemäße Durchführung des Rundfluges über das Portal der Mitflugzentrale unter https://www.rundflug.de/ nach dem durchgeführtem Rundflug oder in einer 24h nach dem Rundflug versandet E-Mail (grüner Button “Ja”) und erwirbt damit einen Anspruch auf Auszahlung des vereinbarten Preises gegen die Mitflugzentrale, sofern die Mitflugzentrale dem Piloten/Fluganbieter zuvor den Zahlungseingang bestätigt hat.

(6) Das mehrfache Nichtreagieren des Piloten/Fluganbieters auf Kundenanfragen binnen der o. g. Fristen berechtigt die Mitflugzentrale zur Abmahnung und bei anhaltender Nichtreaktion zur Kündigung dieses Nutzungsvertrages und zum Ausschluss von dem Portal der Mitflugzentrale.

§ 7 Stornierungen

(1) Stornierungen durch den Kunden oder den Piloten/Fluganbieter sind nur über das Portal https://www.rundflug.de/ möglich.

(2) Möchte der Pilot/Fluganbieter den Flug stornieren, benötigt er dafür einen nachvollziehbaren Grund (Krankheit, Wetter, technischer Schaden etc.). Der Pilot/Fluganbieter wird einen zu stornierenden Flug unverzüglich über das Portal https://www.rundflug.de/ unter Angabe des zugelassenen Stornierungsgrundes absagen.

(3) Kunden können den Flug stornieren, wobei allerdings ggf. bestimmte Stornierungsgebühren anfallen, die an den Portalbetreiber zu entrichten sind.

§ 8 Preise und Definition des Leistenden

(1) Die Vermittlung des Rundfluges ist für den Piloten/Fluganbieter kostenfrei. Die Mitflugzentrale legt ihre Rechnung über den Provisionsanteil nur gegenüber dem Kunden als Leistungsempfänger und ist dazu berechtigt, den Bruttorechnungsbetrag von eingehenden Zahlungen dem Kunden in Abzug zu bringen.

(2) Leistender gegenüber dem Kunden ist ausschließlich der Pilot/Fluganbieter. Die Rechnungslegungen gegenüber dem Kunden erfolgen insofern allein und in gänzlich eigener Verantwortung des Piloten/Fluganbieters. Die Mitflugzentrale ist kein Leistungserbringer gegenüber dem Kunden. Für die Erfüllung von steuerlichen Pflichten (Abführung etwaiger Umsatzsteuer) auf die Leistung des Piloten/Fluganbieters ist allein der Pilot/Fluganbieter verantwortlich. Soweit der Rechnungsbetrag des Piloten/Fluganbieters von der Mitflugzentrale eingezogen wird, erfolgt dies nur als Mittelsperson im fremden Namen und für fremde Rechnung im Auftrag des Piloten/Fluganbieters. Die Mitflugzentrale ist weder Gläubiger, noch Schuldner der Forderung des Piloten/Fluganbieters gegenüber dem Kunden.

(4) Eine Pflicht des Piloten/Fluganbieters, bei einer von ihm selbst veranlassten Stornierung, die Provision an die Mitflugzentrale zu errichten, besteht nicht.

§ 9 Preisliste

Klicke hier um zur Preisliste zu gelangen.

§ 10 Rückabwicklung eines Angebotes

Wenn ein Rundflug seitens des Piloten/Fluganbieters nach Vertragsschluss nicht durchgeführt werden kann, das Angebot wesentlich von der Angebotsbeschreibung abweicht, die Vertragsbeziehung rückabgewickelt wird oder sonstige berechtigte Einwendungen des Kunden geltend gemacht werden, ist die Mitflugzentrale entsprechend der Grundsätze zum Kundenschutz dazu berechtigt, den Preis für die Leistung dem Kunden zu erstatten oder die für die Abwicklung der Zahlung verantwortliche Zahlungsdienstleistungsgesellschaft anzuweisen, dem Kunden im Namen des Piloten/Fluganbieters eine Rückerstattung zu leisten.

§ 11 Widerrufsrecht

Die Besonderen Geschäftsbedingungen für die Vertragsbeziehung mit Piloten und Fluganbietern enthalten die Regeln für die Nutzung der Webseite Rundflug.de durch Fluganbieter oder Piloten und gelten für alle, auch zukünftige, Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen den Fluganbietern und Piloten und der Mitflugzentrale. Konkret regeln diese Besonderen Geschäftsbedingungen die Vertragsbeziehung zwischen der Mitflugzentrale und den Piloten und Fluganbietern zur reinen Vermittlung von Rundfluginteressenten. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

Sofern der Pilot/Fluganbieter die Mitflugzentrale als Verbraucher nutzt und sich mit unserem Nutzungsvertrag einverstanden erklärt und sich Rundflüge durch uns vermitteln lassen lässt, gilt für ihn im Hinblick auf diesen Nutzungsvertrag:


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Mitflugzentrale GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Peyton Robert Neubauer
Teltower Damm 7
14169 Berlin
Tel. 030 – 2300 1000
Mail: mail@rundflug.team

per Post oder per E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

An die Mitflugzentrale GmbH
Teltower Damm 7
14169 Berlin
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Nutzungs- und Vermittlungsvertrag
Bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 12 Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden

Piloten/Fluganbieter dürfen Adressen, Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung dieser Dienste erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Kunde, hat diesem Zweck nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher zugestimmt.

§ 13 Datensicherung obliegt dem Piloten/Fluganbieter

Piloten/Fluganbieter sind dafür verantwortlich, mittels der Dienste der Mitflugzentrale einsehbare und von der Mitflugzentrale gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von der Mitflugzentrale unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

§ 14 Rechnungslegung

(1) Rechnungen übermittelt die Mitflugzentrale per E-Mail an die vom Piloten/Fluganbieter angegebenen Kontaktdaten. Die Rechnung gilt als am Tag der Versendung der Rechnungs-E-Mail als zugegangen. Der Pilot kommt ohne Mahnung 10 Tage nach Zugang mit der Zahlung in Verzug, sofern er die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen hat.

(2) Der Pilot/Fluganbieter hat die Möglichkeit, der Mitflugzentrale ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 3 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Pilot/Fluganbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto stets die erforderliche Deckung aufweist. Ist dies nicht der Fall oder schlägt die Abbuchung durch die Mitflugzentrale aus einem anderen Grunde fehl, so hat der Pilot/Fluganbieter die Kosten der Rücklastschrift pro fehlgeschlagenen Versuch zu tragen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Piloten/Fluganbieter unbenommen. Die Mitflugzentrale behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

(3) Ist der Pilot/Fluganbieter mit der Zahlung mit einer vereinbarten Vergütung für die Zusatzleistung in Verzug, kann die Mitflugzentrale die von ihr geschuldeten Serviceleistungen zurückbehalten, das Nutzerkonto sperren und/oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn die Mitflugzentrale dies dem Piloten/Fluganbieter mit einer Frist von einer Woche ankündigt und der Pilot/Fluganbieter die seinerseits geschuldeten Zahlungen nicht in dieser Zeit vollständig bewirkt. Weitergehende Rechte der Mitflugzentrale bleiben unberührt.

§ 15 Verbot eines Umgehungsgeschäftes

(1) Dem Piloten/Fluganbieter ist es untersagt, Kontakte, die von der Mitflugzentrale dem Piloten/Fluganbieter bekanntgegeben wurden, unter Umgehung des Portals der Mitflugzentrale abzuwickeln; beispielsweise um die mit dem Betrieb der Mitflugzentrale verbundenen Kosten einzusparen.

(2) Nimmt der Kunde insofern aufgrund des Angebotes des Piloten/Fluganbieters auf www.rundflug.de/ direkt mit dem Piloten/Fluganbieter Kontakt auf, wird der Pilot/Fluganbieter den Kunden auf eine Buchung nur über das Portal von www.rundflug.de/ verweisen.

(3) Ebenso ist es untersagt, unter Verwendung mehrerer Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren.

(4) Umgehungsgeschäfte nach den Absätzen 1-3 führen zum sofortigen Ausschluss des Piloten/Fluganbieters vom Portal der Mitflugzentrale und berechtigen die Mitflugzentrale zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung dieses Nutzungsvertrages und zur Geltendmachung von Schadensersatz.

(5) Schließt der Pilot/Fluganbieter dennoch einen Rundflugvertrag direkt mit einem Kunden im Sinne eines Umgehungsgeschäftes nach den Abs- 1-3 und entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell (Provisionsmodell) durch den Abschluss des Vertrages ein Vergütungsanspruch, ist der Pilot verpflichtet, die Mitflugzentrale von diesem Vertragsschluss und dessen Wert zu unterrichten und die fällige Provision an die Mitflugzentrale zu zahlen. Dies gilt auch für im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag entstehende Folgevergütung, insbesondere Zusatzbuchungen durch den Nutzer.

§ 16 Kündigung/Beendigung/Löschung

(1) Jede Partei ist dazu berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, der die Mitflugzentrale zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor:

  • im Falle von Umgehungshandlungen,
  • wenn nicht ausgewiesene Kosten vom Kunden abverlangt werden,
  • bei anhaltender Nichtzahlung abgerechneter Kosten,

(2) Alternativ zur berechtigten außerordentlichen Kündigung ist die Mitflugzentrale berechtigt, die Rundflugangebote zu löschen und das Nutzerkonto ganz oder zeitweise zu sperren.

(3) Bei Beendigung des Vertrages werden die betreffenden Rundflugangebote gelöscht.

§ 17 Freistellung

(1) Der Pilot/Fluganbieter stellt die Mitflugzentrale von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Angebote oder Inhalte oder aus der Vertragsbeziehung, die allein zwischen dem Piloten/Fluganbieter und dem Kunden existiert, gegenüber der Mitflugzentrale frei, wenn er diese gegen die Mitflugzentrale geltend macht. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

(2) Der Pilot/Fluganbieter ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme der Mitflugzentrale unverzüglich, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Mitflugzentrale für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.

§ 18 Verbotene Rundflugangebote

(1) Es ist untersagt, Fluggeräte in den Service einzustellen und anzubieten:

  • deren Durchführung strafbar oder ordnungswidrig ist;
  • deren Vermietung, Zugänglichmachung oder Bewerbung Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte) oder sonstige Rechte Dritter verletzt;
  • die mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen sind.

(2) Die Mitflugzentrale behält sich vor, Angebote, die gegen diese Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorwarnung zu entfernen.

§ 19 Ausschluss von Rundflugangeboten

Die Mitflugzentrale behält sich das Recht vor, Rundflugangebote vom Service auszuschließen, die den von der Mitflugzentrale vorgeschriebenen Mindestkriterien nicht entsprechen.

§ 20 Unerwünschte Angaben

(1) Die vom Piloten/Fluganbieter angegebene Beschreibung der Rundflugdienstleistung, einschließlich der hochgeladenen Abbildungen und Dokumente, darf keine Werbung für andere Produkte als die vertragsgegenständliche Sache enthalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der Mitflugzentrale hierzu vor.

(2) Das Setzen von Links auf fremde Internetangebote ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mitflugzentrale gestattet.

§ 21 Teilnahme am Bewertungssystem

(1) Die Mitflugzentrale bietet den Kunden die Möglichkeit die teilnehmenden Piloten/Fluganbieter zu bewerten. Jegliche Manipulation von Bewertungen ist unzulässig. Dazu zählt jeder Versuch, den eigenen Bewertungspunktestand zu erhöhen oder den Bewertungspunktestand eines anderen Piloten/Fluganbieters negativ zu beeinträchtigen.

(2) Um zu gewährleisten, dass die Mitflugzentrale ein vertrauenswürdiger Marktplatz bleibt, gelten bestimmte Regeln, die eine unfaire Manipulation von Bewertungen verhindern sollen:

  • Versuche jeder Art, Bewertungen oder Detaillierte Anbieterbewertungen zu manipulieren, sind unzulässig. Das gilt insbesondere auch für Vorschläge, Bewertungen zu kaufen, zu verkaufen oder sie zu vermarkten.
  • das Anmelden mehrerer Konten oder die Zusammenarbeit mit anderen, um Bewertungen auszutauschen und auf diese Weise seinen Bewertungspunktestand zu erhöhen, ist vertragswidrig.
  • Der Verweis auf Bewertungen der Mitflugzentrale in Artikelbezeichnungen oder Beschreibungen, ist unzulässig.
  • Das Durchführen von Transaktionen, die lediglich dazu dienen, einen Bewertungspunktestand zu erhöhen oder den Servicestatus „Top-Bewertung“ oder Privilegien für die Website zu erlangen, sind unzulässig.
  • das Manipulieren der Bewertungen eines anderen Piloten/Fluganbieters durch wiederholte Abschlüsse oder wiederholt positive Bewertungen mit konsistent niedrigen detaillierten Verkäuferbewertungen, ist unzulässig.
  • das Kaufen oder Verkaufen von Nutzerkonten der Mitflugzentrale ist unzulässig.

§ 22 Chat

Die Chatfunktion wird von Rundflug.de bereitgestellt, verarbeitet und erst an den Piloten nach interner Prüfung weitergeleitet. Der Chat wird für die Verbesserung der Servicequalität von Rundflug.de Mitarbeitern gelesen ggfls. zur Entlastung der Piloten kommentiert. Dies betrifft Fragen zur Bezahlung, Buchungsablauf, Stornierung usw. . Nachrichten mit externen Links, Web – oder Mailadressen, Hinweise auf Social Media Accounts, Telefonnummern sowie beleidigender oder ethnischer bzw. rassistischer diskriminierender Herkunft werden nicht weitergeleitet. Auf die Antwortzeit hat Rundflug.de keinen Einfluss.

Im Chat ist es nicht gestattet Flüge zu buchen bzw. Buchungen ohne das Portal anzubahnen. Es ist nicht gestattet im Chat externe Links, Web – oder Mailadressen, Hinweise auf Social Media Accounts, Telefonnummern, etc. einzufügen. Bei einem Versuch die Plattform zu umgehen, kann dies unmittelbar zum Ausschuss der Rundflug.de Plattform führen.

§ 23 Abweichende Vereinbarungen

Etwaige von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden zu Beweiszwecken von beiden Parteien umgehend in Textform bestätigt. Dasselbe gilt auch für die Vereinbarung von Preisen, die von der Preisliste abweichen.

§ 24 Preisanpassung / Änderungen der AGB

(1) Die Mitflugzentrale ist dazu berechtigt, ihre Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, nach einer Vorankündigungszeit von mindestens einen Monat, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Piloten/Fluganbieter ein Kündigungsrecht zu.

(2) Die Mitflugzentrale ist zur zukünftigen Änderung dieser Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Piloten/Fluganbieter mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeboten. Die Zustimmung des Piloten/Fluganbieters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Mitflugzentrale in ihrem Angebot besonders hinweisen. Der Pilot/Fluganbieter kann, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist, vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Mitflugzentrale in ihrem Angebot besonders hinweisen. Diese Änderungsrecht der AGB mit Zustimmungsfiktion wird die Mitflugzentrale jedoch nur aus triftigen Gründen ausüben, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung mit Zustimmungsfiktion. Im Übrigen bedürfen Änderungen der ausdrücklichen Zustimmung des Piloten/Fluganbieters.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

(2) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

(3) Dieser Nutzungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher ist, als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

(4) Die Mitflugzentrale ist weder bereit, noch dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Mitflugzentrale ist bereit, mit Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice der Mitflugzentrale zu klären.

(5) Für gewerbliche Nutzer oder solche, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

(6) Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers und am Sitz der Mitflugzentrale. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Berlin. Die Mitflugzentrale darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.

(7) Zum Zwecke der Vertragserfüllung und in Ausübung der der Mitflugzentrale gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich die Mitflugzentrale anderer Unternehmen bedienen.

(8) Die Mitflugzentrale ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Auch in diesem Fall steht dem Nutzer jederzeit ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu.

Stand: April 2022