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FAQ
Pilot

Fragen zur Mitgliedschaft

Mit welchem Fluggerät kann ich bei Rundflug.de eigentlich mitmachen?

Da gibt es keine Beschränkungen in unserer Mitflugzentrale, solange luftfahrtrechtliche Vorschriften und Bedingungen eingehalten werden. Ob privat oder gewerblich, ob Gyrokopter, Hubschrauber, Zeppelin, Heißluftballon, Traghubschrauber oder Oldtimer – Rundflüge machen in jeden Fluggerät unglaublich viel Spaß. Zumindest sollte aber ein Fluggast darin Platz haben.

Was brauche ich zur Anmeldung als Pilot?

Für die erste Anmeldung benötigen wir erst einmal nur Deine E-Mailadresse und ein selbstgewähltes Passwort. Du erhältst dann eine Verifizierungsmail von uns. Mit erfolgter Bestätigung kannst Du Dich mit Deiner Mailadresse und Deinem gewählten Passwort im Memberbereich einloggen.

Für Dein Profil empfehlen wir Dir nachfolgende Dinge schon einmal bereit zu halten:

  • Ausweis oder Pass
  • Fluglizenz
  • gegebenenfalls Rating-Nachweise
  • ein aktuelles Medical mit Ausstellungs- und Ablaufdatum
  • Telefonnummer
  • Adresse
  • bei gewerblichen Anbietern: die Gewerbeerlaubnis
  • Bankverbindung
  • Bild von Dir

Wichtig! Bitte frage unbedingt Deinen Steuerberater oder einen erfahrenen Piloten welchen Status Du auswählen sollst. Wir unterteilen in:

“Privat” – Ich bin biete mein Flüge nicht mit Umsatzsteuer an (nicht vorsteuerabzugsberechtigt)

“Gewerblich” – Ich biete meine Flüge mit Umsatzsteuer an (vorsteuerabzugsberechtigt)

Was ist ein „Medical“?

Medical heißt anders ausgedrückt „Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung“. Ohne diese darf der Pilot nicht fliegen und bei uns auch keine Rundflüge anbieten. Einen ganz genauen Überblick findest Du bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Flieger%C3%A4rztliche_Tauglichkeitsuntersuchung

Darf ich als Privatpilot eigentlich Rundflüge kostenpflichtig anbieten?

Selbstverständlich. Als Privatpilot darfst du bis zu fünf Passagiere mitnehmen und die Kostenteilung für Privatpiloten in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Du schlägst keinen Gewinn aus dem Rundflug. Bei der AOPA Germany gibt es auf der Homepage dazu einen ganz großartigen und verständlichen Artikel dazu:

AOPA Germany Veröffentlichung Link: https://aopa.de/selbstkosten-und-vereinsrundfluege-gute-nachrichten/

Eine ganze Weile war es unsicher, ob und wie nach dem Inkrafttreten neuer europäischer Vorschriften bezahlte Rundflüge und Selbstkostenflüge  noch zulässig sind. Jetzt gibt es die dringend benötigte Klarstellung und die ist durchaus positiv zu bewerten.

Selbstkostenflüge sind weiterhin möglich, die Kosten können jetzt sogar auf bis zu sechs Insassen einschließlich des Piloten aufgeteilt werden. Flugsportvereine und Flugschulen dürfen bei der Durchführung von Rundflügen oder Schnupperflügen sogar einen Gewinn für ihre Organisationen erwirtschaften, sie heißen jetzt nur „Einführungsflüge“. Alles in Allem also gute Nachrichten!

In Deutschland war es jahrzehntelang möglich, dass Vereine interessierten Besuchern gegen Kostenbeteiligung Rundflüge anbieten und Piloten sich mit Mitfliegern die Kosten teilen. Gesetzesgrundlage war  § 20 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz LuftVG Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Durch die neuen europarechtlichen Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission, die im April 2012 in Kraft getreten ist, schien die Zeit dieser Flüge vorbei zu sein. Nach FCL. 205.A der EU-VO Nr. 1178/2011 Anhang I dürfen PPL(A)-Inhaber als PIC oder Kopilot auf Flugzeugen oder TMGs im nichtgewerblichen Betrieb tätig sein. Die Annahme einer Vergütung in jedweder Form wurde schon als verbotene gewerbliche Tätigkeit aufgefasst, eine Vergütung dürfen sie nur für ihre Tätigkeit als Fluglehrer und Prüfer erhalten.

Das hat zu massiven Protesten in der Branche geführt. Der Gesetzgeber hat schließlich den Branchenvertretern zugehört und versprochen, sich für den Erhalt dieser Gastflüge einzusetzen, so dass im Wesentlichen alles beim Alten bleibe. Und er hat Wort gehalten. Die Neuregelungen werden durch die Änderungsverordnung (EU) Nr. 379/2014 in der Flugbetriebs-Verordnung (EU) Nr. 965/2012 verankert, sie gelten ab dem 1. Juli 2014.

Übergangsweise hat das Bundesverkehrsministerium hat bereits im vergangenen Jahr mit Schreiben vom 19. Juli 2013 als Ergebnis einer Diskussion mit der EU-Kommission zu diesem Thema veröffentlicht, unter welchen Bedingungen Gastflüge durch Inhaber von Privatpilotenlizenzen weiterhin durchgeführt werden können.

Die neuen Regelungen

Entscheidend für die Durchführung von Selbstkosten- und Vereinsflügen ist die Ergänzung des Art. 6 der Verordnung Nr. 965/2012 um den Absatz 4a. Danach darf folgender Flugbetrieb mit nicht technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen gemäß Anhang VII durchgeführt werden:

a) Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis unter der Bedingung, dass die direkten Kosten von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden und die Anzahl der Personen, die die direkten Kosten teilen, auf sechs begrenzt ist;

b) Wettbewerbsflüge oder Schauflüge unter der Bedingung, dass das Entgelt oder jede geldwerte Gegenleistung für solche Flüge beschränkt ist auf die Deckung der direkten Kosten und einen angemessenen Beitrag zu den jährlichen Kosten sowie von Preisen, deren Wert einen von der zuständigen Behörde festgelegten Wert nicht übersteigen darf;

c) Einführungsflüge, Flüge zum Zwecke des Absetzens von Fallschirmspringern, Flüge zum Schleppen von Segelflugzeugen oder Kunstflüge, die entweder von einer Ausbildungsorganisation mit Hauptgeschäftssitz in einem Mitgliedstaat und mit einer gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilten Genehmigung durchgeführt werden, oder die von einer mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt errichteten Organisation durchgeführt werden, unter der Bedingung, dass das Luftfahrzeug von der Organisation auf der Grundlage von Eigentumsrechten oder einer Anmietung ohne Besatzung (Dry Lease) betrieben wird, der Flug keinen außerhalb der Organisation verteilten Gewinn erwirtschaftet und solche Flüge bei Beteiligung von Nichtmitgliedern der Organisation nur eine unbedeutende Tätigkeit der Organisation darstellen.

Die Begriffe Wettbewerbsflug, Schauflug und Einführungsflug sind in der EU-VO Nr. 379/2014 gesetzlich definiert.

Wettbewerbsflug (competition flight) bezeichnet jeden Flug, bei dem das Luftfahrzeug in Rennen oder Wettbewerben als auch für das Renn- oder Wettbewerbstraining oder für den Flug zu oder von Renn- und Wettbewerbsveranstaltungen eingesetzt wird.

Schauflug (flying display) bezeichnet jeden Flug, der ausdrücklich zum Zweck einer Darbietung oder der Unterhaltung bei einer angekündigten öffentlichen Veranstaltung durchgeführt wird, einschließlich Flügen, bei denen das Luftfahrzeug für das Schauflugtraining oder den Flug zu und von der angekündigten Veranstaltung eingesetzt wird.

Einführungsflug (introductory flight) bezeichnet jeden gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen durchgeführten Flug kurzer Dauer, der von einer zugelassenen Ausbildungsorganisation oder einer Organisation mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt zum Zweck der Gewinnung neuer Flugschüler oder neuer Mitglieder durchgeführt wird.

An welchen Kosten dürfen „Gastflieger“ beteiligt werden?

Unter Art. 6 Abs. 4a a) fallen Flüge von Privatpiloten und damit die sog. Selbstkostenflüge. Hier sind die direkten Kosten auf alle Insassen des Luftfahrzeugs inklusive des Piloten umzulegen. Direkte Kosten sind generell definiert als Kosten, die einem Bezugsobjekt verursachungsgerecht zugerechnet werden können. Diese direkten Kosten werden oft mit den variablen Kosten verwechselt, den direkten Kosten können aber auch Fixkosten anteilig zugerechnet werden. Liegt eine Charterrechnung vor, dann ist die Ermittlung der Kosten denkbar einfach. Bei Flügen mit Flugzeugen, die Eigentum des Piloten sind, ist es aufwändiger die direkten Kosten zu ermitteln. Auf jeden Fall darf der Pilot keinen Gewinn erzielen. Was etwas irritiert ist der Umstand, dass die EASA bei Selbstkostenflügen keine Anrechnung von „Annual Cost“ vorsieht und in ihrem Guidance Material diese jährlichen Kosten reichlich schwammig als die Kosten für die Haltung, Wartung und den Betrieb eines Luftfahrzeugs über die Periode eines Kalenderjahrs definiert.

Die direkten Kosten sind durch alle (maximal sechs) Insassen einschließlich des Piloten zu teilen. Betragen die Kosten für einen Flug mit vier Personen, Pilot und drei Insassen, beispielsweise 200 Euro, hat jeder Mitflieger folglich bei gleichen Anteilen 50 Euro zu tragen. Unklar ist für uns, ob auch eine ungleiche Aufteilung der Kosten legal möglich ist. Mit einem gleichmäßigen Aufteilen ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Vergleichbar ist die Situation mit den Mitfahrgelegenheiten im Straßenverkehr, bei denen es eine Kostenbeteiligung gibt und die damit keine gewerbliche Beförderung von Fahrgästen sind.

Art. 6 Abs. 4a b) regelt den Fall, dass bezahlte Flugvorführungen wie Kunstflüge beispielsweise an Flugtagen durchgeführt werden. Hier darf das Entgelt oder die geldwerte Gegenleistung die Deckung der direkten Kosten und einen angemessenen Beitrag zu den jährlichen Kosten nicht überschreiten. Im Gegensatz zu Art. 6 Abs. 4a a) werden hier über die direkten Kosten hinaus die jährlichen Kosten mitberücksichtigt. Alternativ kann die zuständige Behörde Preisgelder festlegen, die nicht überschritten werden dürfen.

Art. 6 Abs. 4a c) erfasst mit den Einführungsflügen die Rund- und Schnupperflüge, die Flugsportvereine und Flugschulen anbieten. Voraussetzungen sind, dass die durchführende Organisation der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt dient, das Luftfahrzeug in ihrem Eigentum steht oder ohne Besatzung angemietet ist und die Beförderung von Nicht-Mitgliedern nicht Hauptzweck ist. Hier darf der Flug keinen außerhalb der Organisation verteilten Gewinn erwirtschaften. Damit ist es über die Kostenbeteiligung bzw. –erstattung hinaus sogar zulässig, einen Gewinn zu erzielen, solange er innerhalb der Organisation verbleibt. Das heißt der Pilot darf keine Vergütung erhalten, muss sich aber auch an den Kosten nicht beteiligen.

Was kostet die Mitgliedschaft bei Rundflug.de?

Nichts! Keine versteckten Kosten, keine Mindestlaufzeit. Deine Rundflugangebote als Pilot kannst Du selbstverständlich kostenfrei auf unserer Homepage einstellen: So oft und so viele Du willst. Ob als Frühaufsteher oder Nachteule … wir haben 24 Stunden für Dich „geöffnet“. Du erhältst den vollen Anteil Deiner Flugkosten. Nur der Kunde zahlt an Rundflug.de eine Vermittlungsprovision.

Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Klicke auf „Passwort vergessen“. Und warte auf unsere Mail. Darin steht detailliert, was Du machen musst.

Wie kann ich meine Dokumente hochladen?

Melde Dich in Deinem Member-Bereich an und navigiere zu Deinem Piloten Profil > Dokumente. Dateien kannst Du direkt vom Desktop mit der Maus in das graue Feld ziehen oder über Deinen Dateiordner separat auswählen. Alles Weitere ist ganz einfach. Deine Dokumente werden ausschließlich auf unseren eigenen deutschen Servern gespeichert, geschützt vor fremdem Zugriff.

Welche Dateiformate kann ich hochladen?

Grundsätzlich sind alle Bildformate (jpg, png oder gif) möglich, die von einer normalen Software angezeigt werden können (Mac/Vorschau oder Windows/Fotos). Gern kannst Du uns Deine Dokumente auch als PDF, Excel oder auch im Word-Format senden.

Wie groß darf eine Datei sein, die ich hochladen möchte?

Hier gibt es keine Beschränkungen für Dich. Aufwändiges „reduzieren“ musst Du nicht extra durchführen. Wie groß Deine Datei ist, spielt keine Rolle. Wir machen das für Dich. Bedenke aber: Je größer Deine Datei ist, desto länger dauert der Upload.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Alle Deine Daten sind sicher bei uns aufgehoben. Wir arbeiten mit den aktuellsten modernen Soft- und Hardwarekomponenten. Durch unser sicheres Passwortsystem ist der Zugriff von außen unmöglich. Des Weiteren betreiben wir eigene Server nur in Deutschland. Sämtliche Daten werden sekündlich gesichert bzw. gespiegelt. Es ist sehr unwahrscheinlich: Aber sollte etwas schiefgehen, bleiben Deine Daten durch die Sicherungskopien selbstverständlich vollständig erhalten.

Welchen Versicherungen brauche ich für einen Rundflug?

Wir empfehlen Dir:

  • eine Halterhaftpflichtversicherung: für Schäden an Personen und Gegenständen, die außerhalb des Flugzeugs passieren
  • eine Passagierhaftpflichtversicherung: für Schäden, die durch die Passagiere an Bord geltend gemacht werden
  • beide Versicherungen sollten durch eine Combined Single Limit Deckung ergänzt werden. Sie kombiniert den Schutz mit einer einheitlichen Deckungssumme pro Schadensfall. Sie wird deshalb auch Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung genannt
  • die Kasko-Versicherung für das Luftfahrzeug deckt Schäden am Flugzeug oder Hubschrauber selbst ab.
  • bei gecharterten Flugzeugen sollte im Vertrag festgehalten werden, welche Kosten im Schadensfall auf Dich zukommen können.

Alternativ: Von der eigenen Haftpflicht- über die Passagierhaftpflichtversicherung bis zur Kasko gibt es je nach Flugzeugtyp und Anbieterart viele verschiedene Versicherungen, die für Dich in Frage kommen können. Informiere Dich deshalb am Besten vorher bei einem Versicherer Deines Vertrauens.

Für die Nutzung unsere Mitflugzentrale sind die gesetzlich vorgeschrieben Versicherungen selbstverständlich verpflichtend. Unsere Fluggäste vertrauen darauf.

Umgang mit Kunden

Wie kann ich mit dem Kunden in Kontakt treten?

Die Fluggäste stellen uns bei der Buchung ihre Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Verfügung. Sobald die Buchung erfolgreich getätigt wurde, erhältst Du diese Daten. Darüber kannst Du alles Wichtige besprechen. Steckst Du im Stau fest, ruf einfach den Kunden an. Auch der Kunde erhält Deine Rufnummer (wenn gewünscht) und Deine Mail-Adresse. Sollte doch das Wetter plötzlich schlechter werden, kannst Du mit ihm gemeinsam einen Alternativtermin finden. Bedenke aber: Der Kunde braucht auch seinen Schlaf. Rufe ihn nicht um 3.00 Uhr nachts aus der Flughafen-Bar an und sag ihm, dass Du Dich sehr auf den Flug mit ihm freust.

Wie lange sollte ich bei Verspätungen warten?

Bei verspäteten Fluggästen hat sich das – wie auch in anderen Bereichen praktizierte „akademische Viertel“ eingebürgert. Sollte sich der Kunde 15 Minuten nach dem geplanten Abflugzeitpunkt noch nicht bei Dir gemeldet haben, wird der Flug für Dich unverschuldet und kostenneutral storniert. Aufgrund unserer Stornierungsbedingungen für Kunden erhältst Du außerdem Deinen vollen Flugpreis. Ist das nicht toll?

Welche Ausrüstung sollte im Flugzeug vorhanden sein?

Neben der vorgeschriebenen Ausstattung, die Du als Pilot mitführen musst, empfehlen wir Dir für Deine Passagier folgende Dinge mitzunehmen: Hörschutz für alle Insassen, dies kann – wenn kein Sprechfunk gewünscht ist auch handelsübliche Ohrenstöpsel sein. Denk aber bitte unbedingt auch an unterschiedliche Größen für unsere ganz kleinen Passagiere. Du solltest vorbereitet sein, wenn einem Gast übel wird, ob das jetzt ein Papier – oder Plastiktüte ist, kannst Du frei entschieden. Da Du ja auch ein Gentleman bzw. eine Frau von Welt bist, pack doch einen Regenschirm mit ein. Eine kleine Flasche Wasser für Deine Fluggäste mitzunehmen, ist auch empfehlenswert.

Wie erfahre ich das Gewicht der Passagiere?

Bei der Buchung eines Fluges muss der Flugast vor dem Abschluss der Zahlung sein Gewicht und das seiner Mitflieger angeben. Bei der Buchungsanfrage – die wir Dir per E-Mail schicken – erhältst Du eine detaillierte Übersicht. Somit kannst Du Deine Weight & Balance Berechnung schon vorbereiten und eventuell schwere Passagiere nach Deinem Flughandbuch und Ermittlung des Schwerpunktes in der Maschine für eine ausgewogenen Balance platzieren. Wenn die Angaben nicht eindeutig sind, frage gern beim Fluggast noch einmal nach.

Was passiert, wenn einem Fluggast plötzlich schlecht wird?

Flieg Dein Flugzeug! Lass Dich nicht durch so etwas ablenken, bleibe ruhig und besonnen. Wenn Du eine gewisse Gelassenheit ausstrahlst, vertrauen Dir auch Deine Gäste. Du bist der Chef und sorgst für Sicherheit! Zeige dem Gast die Tüten hinter dem Co-Pilotensitz. Eine kleine Flasche Wasser wird Dir sehr gern abgenommen werden. Viele unserer Fluggäste sind noch nie in einem Kleinflugzeug geflogen. Vielleicht sind sie überhaupt noch nicht geflogen. Versuche, je nach den Umständen, langsamer zu fliegen. Vermeide starken Kurvenflug, öffne – je nach Modell – ein Fenster. Versuche, auf dem kürzesten, legalen Weg zum Flugplatz zurück zu kommen. Lasse Dich aber auch nicht dazu verleiten eventuell die Platzrunde abzukürzen.

Was passiert, wenn ich weniger oder mehr Minuten fliege?

Grundsätzlich solltest Du Dich an die vom Fluggast gebuchte Flugzeit halten und Deine Route danach berechnen. Jedoch gerade in der Fliegerei sind Zeitverschiebungen nicht ganz unüblich. Sei es beim Einflug in die Platzrunde, bei verspäteter Landefreigabe oder sogar bei einem kurzzeitigen Landeverbot: Dann ist die Flugzeit nicht einzuhalten. Eine nachträgliche Berechnung ist leider nicht möglich, da der Kunde vorab bezahlt hat.

Fragen zur Bezahlung

Wann bekomme ich mein Geld?

Die Auszahlung Deines Anteils bzw. Flugpreises haben wir sehr einfach für Dich gestaltet. 24 stunden nach dem Flug erhältst Du von uns eine E-Mail mit der Frage “Hat der Flug stattgefunden?” Klickst Du den grünen Button mit der Antwort “Ja” geht alles ganz automatisch. Alternativ logge Dich bitte 24 Stunden nach dem Rundflug in Deinem Member-Bereich von Rundflug.de ein. Suche die betreffende Buchung. Dahinter befindet sich ein Button “Hat der Flug stattgefunden?”. Klickst Du auf JA geht auch hier alles automatisch. Nach kurzer Prüfung durch unsere Mitarbeiter wird der Betrag schnellstmöglich auf Deine angegebene Bankverbindung, die Du in Deinem Profil hinterlegt hast, überwiesen. Dies sollte im Normalfall nicht länger als drei Tage dauern.

Wie verändere ich die Zahlungsweise?

Logge Dich in Deinem Member-Bereich von Rundflug.de ein und klicke auf Bankverbindung. Dort kannst Du Deine IBAN jederzeit ändern. Sollte dies in einem laufenden Auszahlungsprozess einer Buchung geschehen, kann es hier noch passieren, dass wir den ursprünglich von Dir gewählten Zahlungsweg nutzen.

Wie bestätige ich eine Fluganfrage?

In Deiner E-Mail zur Buchungsanfrage stehen Dir zwei Buttons zur Auswahl: „Annehmen“ (grün) , „Ablehnen“ (rot) oder “Alternativtermin wählen”. Solltest Du auf die Buchungsanfrage nicht innerhalb von 48 Stunden reagieren, wird diese automatisch abgelehnt.

Was versteht man unter „Kostenteilung“ für einen Privatpiloten?

Privatpiloten können bis zu fünf weitere Personen mitführen und gemeinsam mit ihnen bestimmte Kosten teilen. Dies ist ganz klar in der EU-Verordnung Nr. 965/2012 geregelt. Das bedeutet:

Bei gecharterten Flugzeugen:

  • Mietgebühren
  • Treibstoffkosten
  • Flughafengebühren (Landeentgelte, Tankgebühren, Sonstiges)

Bei einem eignen Flugzeug:

  • Treibstoffkosten
  • Flughafengebühren (Landeentgelte, Tankgebühren, Sonstiges)

Beachte: Versicherungskosten und Wartungsgebühren für das Flugzeug sind darin nicht enthalten.

Für Deine Berechnung haben wir Dir ein einfaches und schnelles Tool zur Verfügung gestellt. Trage dort bitte Deine Gesamtkosten und die Anzahl der Passagier (wichtig: inklusive Pilot) ein und als Ergebnis siehst Du den Anteil, der Dir ohne Abzug von Rundflug.de überwiesen wird.

WEBident®

Warum ist mein WEBiDENT® Status noch Anthrazit-Weiß und mein Stern anthrazit?

Jeder Pilot, der sich das erste Mal auf unserem Rundflugportal anmeldet, erhält automatisch den Anthrazit Status. Jetzt beginnt WEBiDENT® mit der Prüfung Deiner Angaben und hochgeladenen Dokumente. Stimmen Rufnummer, Ablaufdatum des Medicals etc.? Vielleicht gibt es noch Rückfragen. Normalerweise dauert die Prüfung – wenn alle Unterlagen vollständig und richtig eingereicht wurden – maximal ein bis zwei Tage. Sobald die Prüfung positiv abgeschlossen ist, erhältst Du automatisch den Bronze Status. Du hast es geschafft. Herzlich Willkommen auf Rundflug.de. Jetzt kannst Du loslegen, Flüge erstellen und die ersten Fluganfragen erhalten.

Wie erhalte ich den WEBiDENT® Bronze Status?

Sobald WEBiDENT® Deine Dokumente (Fluglizenz, Medical, Telefonnummer und Mailadresse) vollständig geprüft hat und diese ok sind, erhältst Du automatisch den Bronze Status. Mit dem Bronze Status kannst Du sofort loslegen. Deine Flüge und Deine Pilotenprofil werden online gestellt und ab sofort erhältst Du Fluganfragen von Fluggästen der Mitflugzentrale Rundflug.de. Des Weiteren ist es auch ein Zeichen des Vertrauens. Unsere Kunden können sehen, dass Sie es mit einem waschechten Piloten zu tun haben.

Wie erhalte ich den WEBiDENT® Silber Status?

Wenn Du 10 erfolgreich vermittelte Flüge von Rundflug.de durchgeführt hast und Deine Kundenbewertungen sind ausschließlich positiv, genießt Du als Pilot den Silber Status. Silberstatus Pilot genießt unser vollstes Vertrauen und können selbstständig Rundflüge, ohne vorherige Prüfung durch unser Rundflug Team, veröffentlichen und ändern.

Wie erhalte ich den WEBiDENT® Gold Status?

Wenn Du mindestens 25 vermittelte Rundflüge von Rundflug.de durchgeführt hast, mit ausschließlich positiven Kundenbewertungen, möchten wir mit das mit einem goldenen Stern honorieren. Außerdem werden Dich auch mehr Anfragen erreichen, den ein Goldstatus schafft Vertrauen bei den Kunden.